Gutachterverfahren

Gutachterverfahren mit vorgeschaltetem Teilnehmerwettbewerb nach VOF für die Vorplanung des Kirchturms der St. Johanniskirche zu Ellrich.



Präambel:

Der vor über 40 Jahren dem Verfall und Abriss überlassene Turm – nur Restmauerwerk und vier Glocken blieben erhalten – soll wiederaufgebaut werden. Während das Kirchenschiff äußerlich im alten neugotischen Stil renoviert worden ist, wurde für die Türme aus Kostengründen nichts unternommen. Planerisch fehlte es nicht an Versuchen und Vorschlägen, aber auch der vom Planungsgremium ausgewählter Turmentwurf eines Diplomanden  der TU Braunschweig fand absolut keine Akzeptanz der Ellricher Gemeinde.
    Auf der kommunalen Kirchentagung am 04. August 2009 in Ellrich fand die Vorstellung und Erläuterung der Bauskizze des „Fördervereins Wiederaufbau Glockenturm St. Johannis zu Ellrich“, die in Um- und Grundriss dem alten Turm von 1908 gleicht, volle  Zustimmung der Gemeinde und führte damit auch  zur Anerkennung der Arbeit des Fördervereins.

Es würde gegen den Artikel 2 der Statuten der EU verstoßen, der die Subsidiarität zur Maxime erklärt, wenn der Verein oder übergeordnete Ämter wesentlich  von dieser Ihnen hier vorgelegter Entwurfsskizze abwiche. Außer dieser Bauskizze von unserem technischen Berater und Baudirektor a. D. Dipl.-Ing. Wolfgang Friese ist auch sein Erläuterungsbericht zu Grund zu legen.

Vorgaben für die ausgewählten Gutachter:

Das Gutachten soll zur Klärung der besten architektonisch-technologischen Lösungswege für den Turmbau unter der Berücksichtigung folgender Punkte führen:

1. Welche Techniken sorgen für das Erreichen optimalen Bauens hinsichtlich
- effektiver Bauabläufe für schnelles und kostengünstiges Bauen,
- großer Sicherheit bei langer Standzeit und Umweltverträglichkeit,
- geringen Wartungsbedarfs und für Langzeitpflege und Service einer guten Zugänglichkeit  respektive Begehbarkeit.

2. Die vorgeschlagene Tragkonstruktion sollte als Leichtbaulösung (Stahl, Stahlbeton) nach eigenen Erfahrungen und nach dem Stand der Technik grob statisch durchgerechnet und dynamisch abgeschätzt werden. Die anregenden Kräfte und Schwingfrequenzen könnten an Hand des beigefügten Blattes über Abmessungen und Gewichte der Glocken von Glockenbaufirmen vorgegeben  werden.
Dabei kann von einem sicheren Baugrund ausgegangen werden, da an dieser Stelle bereits viele hundert Jahre ein großer Turm gestanden hat, wobei niemals das Nachgeben des Baugrunds die Ursache für mehrere Neubauten gewesen ist. Trotzdem wird in nächster Zeit eine Baugrunduntersuchung mit Sachverständigengutachten vom Bauträger veranlasst werden.

3. Die optimale Gründung des Turms (Pfahl, Streifenfundament, Bodenplatte) sollte daher vorerst alternativ betrachtet werden. Unberücksichtigt bleibt vorerst die Abstützung der Westwand des Kirchenschiffs – dazu wird es auch eine spätere Untersuchung geben. Es wird daher von einer ausreichenden Stützkraft des Restmauerwerks ausgegangen.

4. Bei allen Baustufen sollte eine spätere Ertüchtigung für die Turmgeschosse bei Verwendung als Ausstellungs- oder Wirtschaftsräume oder Besichtigungsplattform berücksichtigt werden und entsprechend Leerrohre für Zu- und Abwasser, Heizung und Elektroverlegung und Kommunikation vorgesehen werden.

5. Vorsorge für Brandschutz nach DIN 4102-4 und für Blitzschutz durch Fundamenterdung ist zu berücksichtigen.

6. Neugotische Merkmale wie z. B. die Spitzbögen und Fenstereinrahmungen, die Turmkrause (-ring) unterhalb der Schallluken, die kleinen Turmspitzen oberhalb der sechs Frontgiebel sollten alternativ zu Betongusslösungen nach noch vorhandenen Resten von diesen Spezialsteinen oder noch vorhanden Kirchenbausteinen gehauen und in alter Weise hergestellt werden.

7. Es ist eine Kostenschätzung nach DIN 276 vorzulegen, auch als Alternativlösung nach Punkt 6.

8. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.


Ablauf:

Nach Verschicken dieser Unterlagen sind die Ergebnisse nach vier Wochen in einem versiegelten Brief, der in einen äußeren Umschlag gesteckt sein sollte, zurück an die Adresse Benjamin August, Wernaerstr. 25, 99755 Ellrich zu senden (Termin Freitag, den 26. Febr. 2010, 16 Uhr).
Im Beisein einer Jury, bestehend aus vier unabhängigen Architekten (Fachgutachter) und dreier Experten (Sachgutachter) werden die Briefe geöffnet, die Lösungen geprüft und der Sieger festgestellt.
Der ermittelte Sieger erhält eine Prämie von € 1500 und wird mit der Leistungsphase 2 aus HOAI § 15 der vertiefenden Kostenschätzung beauftragt; die zwei übrigen Kandidaten erhalten eine Aufwandsentschädigung von € 500.